Musik- und Gesangverein Sangesfreude Wenzenbach e.V. Musik- und Gesangverein Sangesfreude Wenzenbach e.V. Musik- und Gesangverein Sangesfreude Wenzenbach e.V.

(in Anlehnung an den Verband Bayerischer Musik- und Singschulen)

Vorbemerkung

Der wesentliche Teil von Musikschularbeit ist Begegnung beim gemeinsamen Musizieren. Dies ist aktuell aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich. Wenn aber über einen gestaffelten Wiedereinstieg in die analoge Musikschularbeit nachgedacht wird, steht sicherlich aus Hygiene-gründen der Einstieg mit dem Einzel- und Kleingruppenunterricht an erster Stelle. Grundsätzlich muss jede Musikschule den Einstieg in der Gesamtheit des Stufenaufbaus unmissverständlich kommunizieren, damit nicht der Eindruck unbeabsichtigter Hierarchisierung von Unterrichtsformen entsteht. Das nachfolgende 3-Phasen-Modell skizziert einen möglichen sukzessiven Wiedereinstieg in den Unterrichtsalltag an der MGV Musikschule. Dazu sind insbesondere Maßnahmen zur Einhaltung der Hygienevorschriften und Distanzregeln notwendig. Die Partizipation von Lehrern, Schüler*innen sowie Eltern spielt hierbei eine wichtige Rolle, ebenso die Analyse des eigenen Arbeitsbereiches hinsichtlich Risikofaktoren und Schutzmaßnahmen. In Anbetracht der sich ständig anpassenden Vorgaben und Verfügungen der Bayerischen Staatsregierung können sich die einzelnen Phasen ggf. überschneiden bzw. zusammenfallen

 

3-PHASEN-MODELL

Die unter diesem Punkt aufgeführten Hinweise gelten für alle Phasen und müssen ggf. in jeder Phase neu durchdacht und angepasst werden! Größe der Unterrichtsräume, Steuerung und Reglementierung des Schülerverkehrs, Maßnahmen zur Sicherung des Mindestabstands

• Geregelter Einlass, Dokumentation der Kontakte

• Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) zum Schutz der Anderen bis zum Unterrichtszimmer

• Händehygiene mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern vor Beginn des Unterrichts, Husten- und Niesetikette

• Vereinzelung von Musikschülern soweit möglich

• Räumliche Trennung mit Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m.

• Definierung einer maximalen Personenzahl je Unterrichtsraum, Raumbedarf im Unterrichtszimmer je Person ca. 10 m².1

• Eintritt des*er Schülers*in in den Unterrichtsraum nur nach Verlassen des*der vorherigen Schülers*in

• Erhöhter Schutz im Unterricht mit Blasinstrumenten und Gesang durch zusätzlich vergrößerte Abstände – mindestens 2 m.

• Soweit möglich: Bereitstellung von Zweitinstrumenten (Klavier)

• Musikschulen dürfen nur von Lehrern sowie den Schüler*innen betreten werden. Nur im Ausnahmefall dürfen Schüler*innen von einer weiteren Person begleitet werden (beispielsweise bei Schüler*innen unter 6 Jahren).

• Nach Möglichkeit Einrichtung getrennter Ein- und Ausgänge

• In allen Fällen ist der Aufenthalt in den Gebäuden auf den notwendigen Unterrichtszeitraum zu beschränken.

• Keinen Zutritt haben Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:

  • o positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests o vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen angeordnete Quarantäne für die jeweilige Dauer
  • o nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt oder einer besonders betroffenen Region im Inland ab 72 Stunden für die Dauer von 14 Tagen
  • o Auch anderweitig erkrankten Schüler*innen ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht gestattet. Die Lehrkraft ist verpflichtet, bei Erkältungssymptomen von Schüler*innen den Unterricht nicht zu erteilen.

 

• Vermeidung von Gruppenbildungen

• Dokumentation etwaiger Infektionsketten durch Anwesenheitslisten und einfacher, von den Lehrkräften zu führenden, Listen mit Uhrzeit, Name und Telefonnummer

• Anbringung von Hinweisschildern mit Hygienevorschriften und Distanzregeln

• Desinfektions- bzw. Händewaschmöglichkeit mit Seife im Eingangsbereich

• Hinweise an den Türen der Unterrichtsräume, dass das Betreten nur nach dem Händewaschen erlaubt ist. Allgemeine Mitarbeiter*innenbezogene Maßnahmen; Arbeitsschutz:

• Abklärung standort spezifischer Regelungen mit Musiklehrern

• Stetige Anpassung von Stundenplänen aufgrund sich ändernden Schulunterrichtsplänen

• Stetige Anpassung von Regiezeiten zwischen den Unterrichtsstunden zur Vermeidung von persönlichen Kontakten

• Jeglicher Körperkontakt (Händeschütteln, nicht-verbale Hilfestellungen/Korrekturen im Unterricht) sowie der Austausch von Instrumenten, Bögen, Mundstücken etc. ist untersagt.

• Ausgiebiges Lüften zwischen den Unterrichtseinheiten (insbesondere bei Risikogruppen )

• Schutz besonders gefährdeter Schüler*innen sowie Lehrkräfte (Personen über 60 Jahre/Senior*innen, Personen mit Vorerkrankungen, Menschen mit Behinderung).

• Vorgehensweise:

  • o Selbsteinschätzung
  • o Abklärung durch Hausarzt*ärztin mit ärztlicher Bescheinigung
  • o ggf. besondere Schutzausstattung.

 

Funktionell-organisatorische Maßnahmen

• Einstimmen von Instrumenten der Schüler*innen durch die Lehrkraft nur unter besonderen Schutzmaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz; Einmalhandschuhe) und nur wo verbale Anleitung nicht ausreicht

• Sparsames Abwischen der Tastaturen mit einem Tuch mit Seifenlauge durch die Lehrkräfte

• Klavier, Schlagzeuge etc., die stationär im Unterricht verwendet werden, unterliegen besonderen Hygienemaßnahmen. Empfohlen werden das Tragen eines Mundschutzes sowie die Desinfektion der Hände direkt vor dem Instrumentalunterricht.

• Tägliche Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und griffe, Handläufe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen, Lichtschalter)

• Anbringung von Hinweisschildern zu Hygienevorschriften und Distanzregeln in allen Räumen

• Verstärkung des Reinigungsdienstes, insbesondere in den Sanitärräumen.

• Ausstattung der Waschräume mit ausreichend Seife und Papierhandtüchern

• Erstellung von Raumkonzepten mit entsprechenden Größen

• Einführung von Regiezeiten zwischen den Unterrichtsstunden zum ausgiebigen Lüften

• Kontaktarme Verwaltung ermöglichen (Telefon, E-Mail)

• Veröffentlichung von Kommunikationswegen bei Bekanntwerden einer Infektion Vorstufe /Ausnahmeregelung.

 

PHASE 1 ab 11.05.2020

Die erste Phase stellt die Umsetzung und Durchführung erster möglicher Unterrichtsformen unter Einhaltung entsprechender Auflagen dar. Möglich sind

• Vokal- und Instrumentalunterricht im Einzelunterricht

• Partner*innenunterricht (ein Lehrender und zwei Schüler*innen)

• Kleingruppenunterricht mit maximal 3 Schüler*innen

 

Funktionell-organisatorische Maßnahmen:

Die Maßnahmen, die sich nicht explizit auf den Einzel- oder Partner*innenunterricht beziehen, sind in dieser oder ähnlicher Form auch für die folgenden Phasen zu adaptieren.

• Vorrangige Nutzung ausreichend großer Unterrichtsräume

• Bei Raumnutzung von allgemeinbildenden Schulen oder Dritten: Abgleich des aktuellen Standes der Maßnahmenumsetzung

 

PHASE 2 (Termin noch nicht fixiert)

Die zweite Phase bezieht, ergänzend zu den in Phase 1 genannten Unterrichtsformen, weitere Unterrichtsformen mit ein.

Möglich sind

• Kleingruppenunterricht

• Kleine Ensembles (max. 6 Teilnehmer*innen)

• Für Sänger*innen und Blasinstrumentalschüler*innen sind weiterhin erhöhte Schutzmaßnahmen aufrecht zu erhalten.

Funktionell-organisatorische Maßnahmen:

• Diese Unterrichtsformen können nur in großen Kursräumen unter Einhaltung des Mindestab-standes und Berücksichtigung der Instrumenten-Spezifika sowie der Hygienevorschriften stattfinden.

• Sobald Schulräume wieder geöffnet werden, ist zu prüfen, ob diese entsprechend der Regelungen des Kultusministeriums auch für den Musikschulbetrieb und die hier genannten Unterrichtsformen zugelassen werden können bzw. dafür zur Verfügung stehen.

 

PHASE 3 (Termin noch nicht fixiert)

Mit der vollständigen Wiederaufnahme der Arbeit und Angebote in Schulen und Kitas sollten nach Möglichkeit und entsprechend der Regelungen des Kultusministeriums auch die Kooperationsangebote mit Musikschulen wiederaufgenommen werden. Möglich sind Unterrichtsangebote im

• Grundstufenbereich

• Großgruppen (Ensemble, Orchester, Big Band, etc.)

• Alle Kooperationsprojekte, wie z.B. Bläser-, Band-, Gesangs- und Streicherklassen

• Angebote für Senior*innen und Menschen mit Behinderung

Funktionell-organisatorische Maßnahmen:

• Prüfung weiterer alternativer Unterrichtsorte, z.B. Kirchen, Jugendzentren – oder im Freien (dort kann auch bei großen Gruppen der Mindestabstand eingehalten wer- den).

Allgemeine Mitarbeiter*innenbezogene Maßnahmen; Arbeitsschutz:

• Ggf. verlängerte Arbeitszeiten aufgrund von Raum- und Unterrichtskonzepten

• Ggf. Nachholen von ausgefallenen Stunden

• Ggf. neue Arbeitsvereinbarungen im neuen Schuljahr

Veranstaltungen

Veranstaltungen wie Musikschulkonzerte, Musikschulfeste etc. können erst nach entsprechender Genehmigung und unter Beachtung aller gesetzlichen Auflagen zur Hygiene wieder stattfinden. Hier ist eine enge Absprache mit dem Kulturreferat der Stadt Regensburg, bzw. dem Pandemiestab der Stadt Regensburg zwingend erforderlich. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Lehrkräfte wieder voll in ihren ursprünglichen Aufgaben einsetzbar. Bis einschließlich der Pfingstferien finden keinerlei öffentliche oder interne Veranstaltungen statt. Nach den Pfingstferien wird die Lage neu bewertet.

 

Das Konzept wird nach jeweiliger Verlautbarung der Bay. Staatsregierung, bzw. der Pandemiegruppe in Absprache mit dem Kulturreferat laufend aktualisiert, den Notwendigkeiten vor Ort angepasst und für alle Nutzer sichtbar auf der Website des MGV Wenzenbach zugänglich gemacht.